Schulpsychologie

Was macht eine Schulpsychologin?

Die Schulpsychologie ist seit 2011 an der DSB etabliert und ist aus dem Anspruch entstanden, Schüler:innen, Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrkäfte im Rahmen der verschiedenen Wirkungsfelder zu unterstützen. Auch ist sie als interdisziplinäre Schnittstelle im Gesamtsystem Schule und darüber hinaus zu verstehen, genauer als „systemorientierte psychologische Unterstützung“.

  • Schulpsycholigin
  • Maja Bošnjak
[email protected]

Leistungen der Schulpsychologie an der DSB

Wirkungsfelder:

  • Diagnostik und Bewertung: Durchführung von individuellen psychologischen Tests und Bewertungen, um Lern- und Verhaltensprobleme zu identifizieren; auch Lernverlaufsdiagnostik. Gruppenanalysen im Klassensystem
  • Beratung: Individuelle und gruppenbezogene Beratung von Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern bei emotionalen, sozialen und akademischen Herausforderungen. Hier kommen auch langfristige Therapiegespräche zum Einsatz, die Selbstkompetenz sowie auch respektive soziale Kompetenz zum Ziel haben
  • Prävention und Intervention (Schutzkonzept): Entwicklung und Implementierung von Programmen zur Prävention von Problemlagen wie Schulversagen, Mobbing und anderen aktuellen Kernbereichen
  • Koordination in der Schnittstelle: Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Lehrer:innen, Eltern, anderen Fachkräften und Schüler:innen zur Entwicklung individueller Lernpläne und zur Unterstützung von Schüler:innen mit besonderen Bedürfnissen
  • Krisenintervention: Unterstützung bei akuten Krisensituationen wie Schulnotfällen oder traumatischen Ereignissen
  • Evaluation und Hospitation
  • Förderung von Lernprozessen („Lernenlernen“)
  • Beschwerdemanagement; Mediation
  • Regionale Netzwerkkooperation (Zusammenarbeit mit serbischen Institutionen)

Probleme? Dein anonymer Briefkasten!

Wenn du persönlich Probleme hast, mit dir selbst oder mit den anderen aus deinem Umfeld, dann schreibe anonym hier in diesen Kasten rein.





    Schweigepflicht und Vertraulichkeit

    Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt, was bedeutet, dass Informationen ohne die Zustimmung der betroffenen Personen nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.