Schülermitverantwortung
Schülermitverantwortung
SchülerMitVerantwortung
SMV-Ordnung
1. Aufgaben
1.1 Die Schülermitverantwortung dient der Pflege der Beteiligung der Schüler an der Gestaltung des Schullebens, des Gemeinschaftslebens an der Schule, der Erziehung der Schüler zu Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
1.2 Der Wirkungsbereich der Schülermitverantwortung ergibt sich aus der Aufgabe der Schule: Die Schüler haben in diesem Rahmen die Möglichkeit, ihre Interessen zu vertreten und durch selbstgewählte oder übertragene Aufgaben eigene Verantwortung zu übernehmen.
1.3 Die Schülermitverantwortung ist von allen am Schulleben Beteiligten zu unterstützen.
2. Klassenschülerversammlung, Schülervertreter
2.1 Die Schüler wirken in der Schule mit durch
1. die Klassenschülerversammlung
2. die Schülervertreter.
Schülervertreter sind die Klassensprecher, der Schülerrat und der Schülersprecher.
2.2 An der Deutschen Schule Belgrad wählen die Schüler nach den Grundsätzen, die für demokratische Wahlen gelten, ihre Schülervertreter.
2.3 Klassenschülerversammlung und Schülervertreter haben kein politisches Mandat.
3. Klassenschülerversammlung
3.1 Die Kassenschülerversammlung hat die Aufgabe, in allen Fragen der Schülermitverantwortung, die sich bei der Arbeit der Klasse ergeben, zu beraten und zu beschließen. Sie fördert die Zusammenarbeit mit den Lehrern der Klasse.
4. Klassensprecher
4.1 Von Klasse 5 an wählen die Schüler jeder Klasse aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres einen Klassensprecher und seinen Stellvertreter.
4.2 Der Klassensprecher vertritt die Interessen der Schüler der Klasse und unterrichtet die Klassenschülerversammlung über alle Angelegenheiten, die für sie von allgemeiner Bedeutung sind.
5. Schülerrat
5.1 Der Schülerrat ist für alle Fragen der Schülermitverantwortung zuständig, welche die Schule in ihrer Gesamtheit angehen. Der Schulleiter unterrichtet den Schülerrat über Angelegenheiten, die für die Schülermitverantwortung von allgemeiner Bedeutung sind.
5.2 Der Schülerrat erlässt Regelungen, in denen insbesondere das Nähere über die Arbeitsweise der Schülermitverantwortung an der Schule und das Verfahren für die Wahl ihrer Schülervertreter festgelegt werden (SMV-Ordnung).
6. Schülersprecher
6.1 Die Schülervollversammlung der Klassen 4-12 wählt aus allen Kandidaten einen Schülersprecher und einen Vertreter.Die Kandidaten bewerben sich schriftlich für dieses Amt. Bei mehreren Bewerbern kann eine Gesprächsrunde im Rahmen einer Schülervollversammlung der Klassen 4-12 einberufen werden.
6.2 Der Schülersprecher ist Vorsitzender des Schülerrats. Er vertritt die Interessen der Schüler der Schule.
6.3 Der Schülersprecher, der Schulleiter und der Verbindungslehrer sollen in regelmäßigen Abständen zusammen treffen , um die Angelegenheiten der Schülermitverantwortung zu besprechen und um sich gegenseitig zu informieren.
7. Verbindungslehrer
7.1 Der Schülerrat wählt einen Verbindungslehrer und Stellvertreter mit deren Einverständnis.
7.2 Der Verbindungslehrer und Stellvertreter berät die Schülermitverantwortung, unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und fördert die Verbindung zu den Lehrern, dem Schulleiter und den Eltern. Sie können an allen Veranstaltungen der Schülermitverantwortung, insbesondere auch an den Sitzungen der Schülervertreter beratend teilnehmen.
8. SMV-Ordnung
8.1 Wahlordnung der Klassensprecher und Stellvertreter
Wahlberechtigt sind alle Schüler der Klasse. Sie wählen jeweils einen Klassensprecher und Stellvertreter. Die Wahl erfolgt in den ersten drei Wochen des Schuljahres. Die Wahl ist geheim. Jeder hat 2 Stimmen. Gewählt sind die Kandidaten, die in einem Wahlgang die höchste und zweithöchste Anzahl der Stimmen auf sich vereinigen.
8.2 Wahl des Schülersprechers und Stellvertreters
Wahlberechtigt sind alle in der Schülervollversammlung anwesenden Schüler ab Klasse 4. Die Wahl erfolgt in den ersten vier Wochen des Schuljahres. Die Wahl ist geheim. Jeder hat 2 Stimmen. Gewählt sind die Kandidaten, die in einem Wahlgang die höchste und zweithöchste Anzahl der Stimmen auf sich vereinigen.
8.3 Wahl des Verbindungslehrers und des Stellvertreters
Die Wahl erfolgt zum Ende des Schuljahres für das neue Schuljahr. Wahlberechtigt sind alle Klassensprecher und Stellvertreter. Die Wahl ist geheim. Jeder hat 2 Stimmen. Gewählt sind die Kandidaten, die in einem Wahlgang die höchste und zweithöchste Anzahl der Stimmen auf sich vereinigen.
8.4 Amtszeit und Nachfolge
Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Mitglied aus, so kann nachgewählt werden.
9. Protokoll
Von jeder Sitzung des Schülerrates ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Schülersprecher und vom Verbindungslehrer unterschrieben wird. Eine Kopie erhält der Schulleiter Das Protokoll wird im SMV-Ordner aufbewahrt.
10. Inkrafttreten
Die SMV-Ordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem ihr vom Schülerrat, Schulleiter und Schulvorstand zugestimmt wurde. Eine Änderung kann mit Zweidrittelmehrheit des Schülerrates beantragt werden. Die Voraussetzung zum Inkrafttreten dieser SMV-Ordnung wurde erfüllt.
Belgrad, den 22.06.2004; geändert durch den Schülerrat am 30.5.2018, genehmigt durch die Gesamtkonferenz am 23.08.2018.