Lehrerbeirat an der DSB
Lehrerbeirat an der DSB
Leitfaden für Elternvertreter
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl in den Elternbeirat! Wir möchten mit dem „Leitfaden für Elternvertreter“ besonders die Eltern unterstützen, die diese Aufgabe zum ersten Mal übernehmen.
Was ist eigentlich ein Elternbeirat?
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern an der Schule. Pro Klasse werden ein Vertreter und ein Stellvertreter als „Klassenelternsprecher“ gewählt. Alle Elternsprecher zusammen bilden den Elternbeirat, der aus ihren Reihen zwei Vorsitzende wählt.
Dieser Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber den Lehrern, der Schulleitung und dem Schulverein. Zwei Elternbeiratssitzungen im Schuljahr bieten den Eltern die Möglichkeit, sich auszutauschen und bei Entscheidungen innerhalb der Schule mitzuwirken.
Zu den Aufgaben des Elternbeirates gehören:
- Interessen der Elternschaft vertreten
- Erfahrungen austauschen
- Fragen erörtern, die von allgemeinem Interesse sind
- mindestens eine Elternbeiratssitzung pro Schulhalbjahr bei Bedarf zusammen mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin organisieren
- bei Elternbeiratssitzungen soll ein Protokoll mit Unterschrift des Elternvertreters/der Elternvertreterin und Anwesenheitsliste für die Schulakte bereitgestellt werden
- Teilnahme an Elternbeiratssitzungen
- Infos von der Elternbeiratssitzung, falls für Elternschaft von Interesse, an diese weiterleiten,
- Unterstützung bei Vorbereitung und Durchführung von Schulveranstaltungen
- neuen Schülern und deren Familien das Einleben in der Schulgemeinde und im Gastland erleichtern
- Kooperation mit der Schulleitung
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Elternbeirats können Sie der Satzung entnehmen.
Sollten Sie Tipps und Anregungen – oder auch Kritik – äußern möchten, sind wir gerne für Sie da! Wenn Sie sich aber, von der Arbeit des Elternbeirates angesprochen fühlen und Sie sich engagieren möchten – der Elternrat freut sich über jede Mitarbeit.
Es gibt immer was zu tun!
Laufende Arbeitsbereiche des Elternbeirates sind z.B.
- Mitwirkung und Organisation von Festivitäten (z.B. Martinsfest, Weihnachtsfeier, Lesefest etc.)
- Teilnahme am „Runden Tisch“ ( Schulleiter, Schulvorstand, Schülersprecher; Elternsprecher; wird nach Bedarf einberufen)
- Teilnahme an (monatlichen) Schulvorstandsitzungen
Genauer und ausführlicher können Sie die Bestimmungen in der Satzung des Elternbeirats nachlesen.