Geschäftsordnung
des Elternbeirats der Deutschen Schule Belgrad
(Stand 1. Februar 2011)
- Ämter
1.1 Der Elternbeirat, das sind alle gewählten Klassenelternsprecher, wählt in getrennten Wahlgängen einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Wahlmodalitäten sind in der Satzung geregelt.
1.2 Der Elternbeirat wählt außerdem auf seiner ersten Sitzung für die Dauer eines Schuljahres einen Schriftführer. Die Wahlmodalitäten sind in der Satzung geregelt.
- Sitzungen des Schulelternbeirats
2.1 Die Sitzungen des Elternbeirats werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter nach Maßgabe der Satzung einberufen und geleitet.
2.2 Die Sitzungen des Elternbeirats sind in der Regel nicht öffentlich. Der Elternbeirat kann aus besonderem Anlass auch andere Personen als die satzungsgemäß zur Teilnahme befugten Personen zu einzelnen nicht öffentlichen Sitzungen einladen.
- Tagesordnung
3.1 Die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden vorgeschlagen und mit der Einladung zu einer Sitzung verschickt. Anträge zur Tagesordnung können von den ordentlichen Sitzungsteilnehmern jederzeit vor der Sitzung schriftlich beim Vorsitzenden eingereicht werden. Anträge, die nach dem Versand der Einladung eingehen, können zu Beginn der Sitzung durch Beschluss in die Tagesordnung aufgenommen werden.
3.2 Wortmeldungen unter Verschiedenes sollten sich auf Mitteilungen, Anfragen und Auskunftsersuchen beschränken.
3.3 Der Vorsitzende erteilt den Teilnehmern das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen.
3.4 Die Redezeit kann durch Beschluss beschränkt werden. Jeder Redner hat zu der Sache zu sprechen, die aufgerufen ist. Der Vorsitzende kann Rednern das Wort entziehen.
- Abstimmungen
4.1 Der Schulelternbeirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. An Abstimmungen in Sitzungen des Elternbeirats nehmen die gewählten Klassenelternsprecher teil. Bei Abwesenheit eines Klasseneltern-sprechers kann ein befugter Stellvertreter das Stimmrecht wahrnehmen.
4.2 Grundsätzlich wird offen abgestimmt. Abstimmungen müssen geheim durchgeführt werden, wenn es von einem Mitglied verlangt wird.
4.3 Es entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen sind bei der Feststellung der Mehrheit nicht zu berücksichtigen.
4.4 Anträge, über die abgestimmt werden sollen, müssen zu Protokoll genommen und vom Schriftführer vor der Abstimmung im Wortlaut verlesen werden.
4.5 Liegen mehrere Anträge zu einer Sache vor, ist zunächst über den jeweils weitergehenden Antrag abzustimmen.
4.6 Den Mitgliedern muss ausreichend Zeit zur Erörterung eines Antrags gegeben werden.
4.7 Jedes Mitglied kann den Schluss der Debatte beantragen. Über solchen Antrag ist nach Verlesung der Rednerliste unverzüglich abzustimmen.
4.8 Während der Abstimmung können weitere Anträge zur Sache nicht mehr gestellt werden. Wortmeldungen zur Geschäftsordnung sind zu hören.
4.9 Der jeweils aktuellste Beschluss zu einer Sache hat Gültigkeit.
- Ausschüsse und Kommissionen
5.1 Der Elternbeirat kann Ausschüsse und Kommissionen zur Behandlung bestimmter Themen einsetzen.
5.2 Die Mitglieder der Ausschüsse und Kommissionen werden vom Elternbeirat gewählt.
5.3 Die Ausschüsse und Kommissionen berichten dem Elternbeirat regelmäßig über den Fortschritt ihrer Arbeiten.
- Protokoll
6.1 Über jede Sitzung wird ein Protokoll angefertigt, in dem die Beschlüsse und die Abstimmungs- und Wahlergebnisse festgehalten werden.
6.2 Minderheiten können verlangen, dass ihre abweichenden Ansichten im Protokoll vermerkt werden.
6.3 Das Protokoll wird in der folgenden Sitzung angenommen. Der Schulelternbeirat kann das Protokoll durch Mehrheitsbeschluss berichtigen. Berichtigungen können sich nur auf die Fassung und auf die Richtigkeit der Wiedergabe beziehen. Sachliche Änderungen der im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind nicht zulässig.
- Änderung der Geschäftsordnung
7.1 Diese Geschäftsordnung kann nur auf Antrag mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden.
Diese Geschäftsordnung wurde am 27. Januar 2011 vom Schulelternbeirat beschlossen und tritt ab dem 1. Februar 2011 in Kraft.