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Haupt- und Realschüler
Bildungsgänge und Abschlüsse an Deutschen Schulen im AuslandModalitäten zur Schullaufbahn der Haupt- und Realschüler
 

Nach der Jahrgangsstufe 4:
Beratungsgespräche für die Eltern zum Eintritt in den gymnasialen Zweig der DS Belgrad, ggf. mit Schullaufbahnempfehlung (Realschule, Hauptschule: Binnendifferenzierter Unterricht in der gymnasialen Klasse), wobei zunächst die Entscheidung der Eltern gilt.
Die Beratung seitens der Schule zeigt Fördermöglichkeiten auf.

Nach der Jahrgangsstufe 5:
Am Ende der 5. Klasse findet für die SchülerInnen, die nach Meinung der Klassenkonferenz für den gymnasialen Zweig (noch) nicht geeignet sind, eine weitere Empfehlung / Beratung zur Schullaufbahn statt. Stimmen Empfehlung und Schullaufbahnwunsch der Eltern nicht überein, gilt weiterhin die Entscheidung der Eltern. Die Beratung seitens der Schule zeigt Fördermöglichkeiten auf.

Nach der Jahrgangsstufe 6:
SchülerInnen, die in die 7. Klasse versetzt wurden, haben die Empfehlung für die Fortführung der gymnasialen Schullaufbahn in Klasse 7 erworben.
SchülerInnen, die nicht versetzt wurden, können die 6. Klasse als Gymnasiasten wiederholen. Für SchülerInnen, die auf Wunsch der Eltern – trotz Nichtversetzung – ihre schulische Laufbahn in der 7. Klasse fortsetzen, nimmt die Klassenkonferenz eine definitive Einstufung (Real- oder HauptschülerInnen) vor.

Schullaufbahnwechsel nach den Jahrgängen 7 oder 8:
Entsprechend dem Prinzip der größtmöglichen Durchlässigkeit können Schullaufbahnwechsel an Schulen mit 12-jährigem System (DS Belgrad) von der Klassenkonferenz bis zum Ende der Jahrgangsstufe 8 vorgeschlagen werden, und zwar i.d.R. am Ende eines Schuljahres.
Für einen Schullaufbahnwechsel von der Realschule zum Gymnasium gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Pflicht und Wahlpflichtfächern;
  • der Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in Deutsch, Mathematik und Englisch.
  • Die 2. Fremdsprache, in der Regel (i.d.R.) Französisch oder Serbisch als Zweitsprache (UZ) ist obligatorisch.
  • Die Landessprache gehört i.d.R. zum Pflichtunterricht.

Für einen Schullaufbahnwechsel von der Haupt- zur Realschule gelten analog o.g. Bestimmungen, lediglich die 2. Fremdsprache entfällt.

Differenzierung und Förderung:
Haupt- und Realschüler, die aufgrund der Schülerzahl in die Gymnasialklassen integriert sind, werden in ihrer Lernentwicklung durch geeignete Fördermaßnahmen unterstützt (Binnendifferenzierung).

Nach der Jahrgangsstufe 10:
Nach bestandener Realschul-Abschluss-Prüfung gehen die SchülerInnen entweder von der Schule ab oder sie wechseln als Wiederholer der Klasse 10 in die gymnasialeLaufbahn, wenn sie die schon o.g. Voraussetzungen für einen Wechsel von Realschule zum Gymnasium erreicht haben:

  • Der Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Pflicht und Wahlpflichtfächern;
  • der Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in Deutsch, Mathematik und Englisch.
  • Die 2. Fremdsprache, in der Regel (i.d.R.) Französisch ist obligatorisch.
  • Die Landessprache gehört i.d.R. zum Pflichtunterricht.

gez.: Stefan Wiedenhofer, StD

15.03.2011

 
   
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