1. Auftrag und Ziel des Kindergartens
Der Kindergarten der deutschen Schule Belgrad (Kiga DSB) hat den Auftrag, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote soll der Kiga DSB die körperliche, geistige und seelische Entwicklungen des Kindes fordern. Die Vorschule bereitet die Kinder ab 5 Jahren auf einen optimalen start in die deutsche Schule Belgrad vor.
Ziel des Kindergartens ist es, den Kindern eine allseitige Förderung zuteil werden zu lassen. Die Erreichung der Schulfähigkeit wird unterstützt, wobei Leistungsdruck vermieden wird.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Erziehungsberichtigten wird durch Elterngespräche, Elternabende und Beratung gefördert.
Weitere Ziel und Hinweise des Kigas DSB finden Sie in der Konzeption des Kindergartens.
Die Anmeldung zum Besuch des Kindergartens erfolgt schriftlich durch die Eltern oder einen Vetreter mittels Anmeldeformular, welches im Kindergarten oder im Sekretariat der Schule erhätlich ist.
Über die Aufnahme in eine Kindergartengruppe entscheidet die Leiterin des Kindergartens in Absprache mit dem Schulleiter. Verläßt das Kind den Kindergarten bedarf es einer schriftlichen Abmeldung durch die Eltern oder einen dazu berechtigten Vetreter.
Der Kindergarten wird als Halb- und Ganztagskindergarten geführt. Für das Bringen des Kindes bis in den Kindergarten und ebenso für das Abholen ist der Erziehungsberechtigte verantwortlich.
Tagesbetrieb: Die Kinder können in der Zeit von 7.30 Uhr - 9.00 Uhr gebracht werden. Das Abholen der Halbtagskinder erfolgt um 12.20 Uhr. Das Abholen der Ganztagskinder erfolgt bis spätestens 16.00 Uhr.
Wochenbetrieb: Der Wochenbetrieb geht von Montag bis Donnerstag ganztags und freitags bis 12.20 Uhr.
5.1. Die pädagogische tätigen Mitarbeiterinnen sind während der vereinbarten Betreuungszeit für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich.
5.2. Die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten endet in der Regel mit der Übergabe des Kindes in den Räumen des Kindergartens andie pädagogisch tätigen Mitarbeiterinnen und beginnt wieder mit der Übernahme des Kindes in die Obhut eines Erziehungsberechtigten bzw. einer von diesen mit der Abholung beauftragten Person.
Ein erkranktes Kind arf den Kindergarten nicht besuchen. Bleibt ein Kind länger als drei Tage aus krankheitsgründen zu Hause, darf das Kind erst mit einer Einverständniserklärung des Arztes am Kindergartenbetrieb wieder teilnehmen. Treten bei einem Kind ansteckende Krankheiten auf, so ist die Leitung des Kindergartens unverzüglich zu informieren. Sie trifft die notwendgen Maßnahmen unter Berücksichtigun der Vorschriften der örtlichen Gesundheitsbehörde.
7. Ausschluß Der Kindergarten trifft Maßnahmen, dass sich jedes Kind wohlfühlen und entsprechend gefördert wird.
Gründe für einen Ausschluß können sein: 7.1. Die mangelnde Einordnung in die Gemeinschaft, so dass ein geregelter Ablauf des Kindergartenbetriebes unmöglich ist. 7.2. Oftmaliges Fernbleiben des Kindes ohne Grund und ohne vorherige Benachrichtigung. 7.3. Nichtbezahlungdes Elternbeitrages.
8. Versicherung und Haftung
Die Kinder werden mit der Aufnahme in den Kindergarten vom Schulträger gegen Unfälle versichert, die sie auf dem Weg in den Kindergarten, während des Kindergartenbetriebes und bei Veranstaltungen/Ausflügen erleiden. Die Versicherungsbedingungen werden den Eltern zur Kenntnis gegeben.
Für Wertsachen, die das Kind in den Kindergarten mitbringt, kann keine Haftung übernommen werden.
Die vorstehenden Richtlinien werden mit dem Tag der Schlussfassung in die Kraft gesetzt.
Belgrad, den 08.06.2005
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